Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Landespflege 2.2

VAP L 2.2

§ 2 Bewerbung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAP%20L%202.2/2#abs-1 (1) Bewerbungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind bei dem für Naturschutz zuständigen Ministerium (Ministerium) einzureichen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAP%20L%202.2/2#abs-2 (2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2. eine Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der Hochschulreife,

3. Kopien der Prüfungszeugnisse des nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 vorgeschriebenen Studiums mit Nachweis der Einzelleistungen und Einzelprüfungen sowie gegebenenfalls über Zusatz- oder andere Prüfungen,

4. Kopien der Urkunden über die Verleihung akademischer Grade und

5. Kopien der Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten.

§ 1 § 3